Leistungen und Notarkosten
Unser Kanzlei-Spektrum deckt sämtliche Bereiche der notariellen Leistungen ab.
Ob Immobilienrecht, Erbrecht und Vermögensnachfolge, Familienrecht, Gesellschaftsrecht oder im Bereich der Vorsorge: Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir rechtlich fundiert die für die einzelnen Fragestellungen optimalen Lösungen. Dabei stellen die notariell beurkundungspflichtigen Angelegenheiten naturgemäß den Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar.
Aber auch in anderen Angelegenheiten, die Sie aus Zweckmäßigkeitsgründen notariell begleiteten lassen wollen, beraten wir Sie gerne und schaffen gemeinsam mit Ihnen rechtliche Klarheit und Verbindlichkeit. Darüber hinaus sind wir – wie alle Notarstellen – für Unterschriftsbeglaubigungen und Kopie-Beglaubigungen zuständig.
Die Schwerpunkte unserer Leistung umfassen insbesondere folgende Rechtsgebiete:
Und gleich vorweg
Die Wahl des Notars ist eine Vertrauensfrage – keine Kostenfrage. Alle Notare in Deutschland rechnen ihre Tätigkeit einheitlich nach dem Gerichts- und Notarkostenkostengesetz (GNotKG) ab. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Unabhängigkeit des Notars zu garantieren und die Kostenlast fair und sozial auszugestalten, indem Rechtsgeschäfte mit niedrigeren Geschäftswerten auch geringere Gebühren auslösen.
Der Notar darf weder überteuerte Gebühren verlangen noch Rabatte geben oder Kostenvereinbarungen schließen. Was die einzelne notarielle Handlung kostet, kann man leicht im Internet durch einen Notarkostenrechner herausfinden; selbstverständlich können wir Sie auch über die entstehenden Gebühren informieren. Nicht zuletzt im Gebührenrecht zeigt sich der Charakter des Notaramtes als öffentliches Amt.