Leistungen und Notarkosten

Unser Kanzlei-Spektrum deckt sämtliche Bereiche der notariellen Leistungen ab.

Ob Immobilienrecht, Erbrecht und Vermögens­nach­folge, Familienrecht, Gesell­schafts­recht oder im Bereich der Vorsorge: Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir rechtlich fundiert die für die einzelnen Fragestellungen optimalen Lösungen. Dabei stellen die notariell beur­kun­dungs­pflich­tigen Angelegenheiten naturgemäß den Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar.

Aber auch in anderen Angelegenheiten, die Sie aus Zweckmäßigkeitsgründen notariell begleiteten lassen wollen, beraten wir Sie gerne und schaffen gemeinsam mit Ihnen rechtliche Klarheit und Verbindlichkeit. Darüber hinaus sind wir – wie alle Notarstellen – für Unterschrifts­be­glau­bi­gungen und Kopie-Beglau­bi­gungen zuständig.

Die Schwerpunkte unserer Leistung umfassen insbesondere folgende Rechtsgebiete:

Und gleich vorweg

Die Wahl des Notars ist eine Vertrauensfrage – keine Kostenfrage. Alle Notare in Deutschland rechnen ihre Tätigkeit einheitlich nach dem Gerichts- und Notar­kos­ten­kostengesetz (GNotKG) ab. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Unabhängigkeit des Notars zu garantieren und die Kostenlast fair und sozial auszugestalten, indem Rechts­geschäfte mit niedrigeren Geschäftswerten auch ge­rin­gere Gebühren auslösen.

Der Notar darf weder überteuerte Gebühren verlangen noch Rabatte geben oder Kostenvereinbarungen schließen. Was die einzelne notarielle Handlung kostet, kann man leicht im Internet durch einen Notarkos­ten­rechner herausfinden; selbstverständlich können wir Sie auch über die entstehenden Gebühren informieren. Nicht zuletzt im Gebührenrecht zeigt sich der Charakter des Notaramtes als öffentliches Amt.